Ein Kindergartenmädchen, dessen Vater aus dem Jemen stammt und dessen Mutter aus Marokko kommt, zeichnet im Hort wiederholt eine palästinensische Flagge. Die Zeichnung erfolgt im Rahmen des freien Spiels.
Daraufhin lädt der Hort die Eltern zu einem ausführlichen Gespräch ein. Am Gespräch nehmen mehrere Mitarbeitende sowie die Hortleitung teil. Von Seiten des Horts wird verlangt, dass das Mädchen künftig keine palästinensische Flagge mehr zeichnen dürfe. Für den Fall, dass dies nicht eingehalten werde, wird den Eltern eine Kündigung des Hortplatzes in Aussicht gestellt.
In diesem Fall steht nicht das Verhalten des Kindes, sondern die Reaktion der Institution im Zentrum. Das Mädchen ist im Kindergartenalter und nutzt das freie Spiel, um Eindrücke aus seiner Lebenswelt zeichnerisch zu verarbeiten. Das wiederholte Zeichnen einer palästinensischen Flagge ist in diesem Alter nicht als politisches Statement im Sinne einer bewussten Parteinahme zu verstehen, sondern als Ausdruck von Identität sowie von Einflüssen aus dem familiären, sozialen oder medialen Umfeld. Kinder verfügen in dieser Entwicklungsphase nicht über die kognitiven und emotionalen Voraussetzungen, umd nationale oder geopolitische Symbole ideologisch einzuordnen. Entsprechend ist es nicht gerechtfertigt, ihnen die Verantwortung für deren gesellschaftliche Wirkung zuzuschreiben.
Die Intervention der Hortleitung ist vor diesem Hintergrund unverhältnismässig. Ein pauschales Verbot ohne pädagogische Einordnung greift in die Ausdrucksfreiheit des Kindes ein. Die angedrohte Kündigung des Betreuungsplatzes stellt zudem eine massive Eskalation dar: Sie belastet das Vertrauensverhältnis zu den Eltern und widerspricht dem Bildungs- und Betreuungsauftrag, der auf Schutz, Integration und Diskriminierungsfreiheit ausgerichtet ist.
Statt dem Kind Orientierung und Sicherheit zu bieten, führt dieses Vorgehen zu Stigmatisierung. Gesellschaftspolitische Spannungen werden auf ein Kind projiziert, das weder Urheberin noch Trägerin dieser Konflikte ist. Damit wird eine wichtige pädagogische Chance verpasst, Vielfalt als selbstverständlichen Teil des Alltags zu leben und das Kind konstruktiv in seiner Identitätsentwicklung zu begleiten.
Hortleitung und Betreuungspersonen tragen die Verantwortung für ein Klima der Akzeptanz und Sicherheit. Dazu gehört, dass Kinder ihre Identität angstfrei ausdrücken können, solange dadurch die Rechte anderer nicht beeinträchtigt werden.
Handlungsfeld Gemeinsame Orientierungen finden
Handlungssicherheit im Team schaffen und vorschnelle Deutungen vermeiden
Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung im Kindergarten, Website Kinderwelten
Dossier Diversität und Kindheit. Frühkindliche Bildung, Vielfalt und Inklusion. Heinrich Böll Stiftung
Wagner, P. (2013). Handbuch Inklusion. Grundlagen vorurteilsbewusster Bildung und Erziehung. Herder.
Umsetzung von Kinderrechten und Kindesschutz. Weiterbildungen, Inputs, Referate und Workshops. Marie-Meierhofer Institut für das Kind.
Handlungsfeld Kompetenzen fördern
Förderung des Umgangs mit Vielfalt im Frühbereich