Für einen Vortrag zu einem frei wählbaren Geschichtsthema entscheidet sich ein Schüler einer 1. Sekundarklasse für den Nahostkonflikt. Die Lehrperson hat vorgesehen, dass die Jugendlichen die Inhalte des Vortrags selbständig im Internet recherchieren und verarbeiten. Die Lehrperson ändert trotz des anspruchsvollen Themas nichts an der Aufgabenstellung und bietet keine Hilfestellungen an. Der Schüler präsentiert dann im Vortrag verschiedene Verleumdungen, Schlagworte und Slogans wie: «Genozid in Gaza», «From the river to the sea». In seiner Geschichte des Nahostkonfliktes im Zeitraffer werden Israelis als Bösewichte dargestellt, die sich ausschliesslich durch Gewalt und Eroberung widerrechtlich Territorium angeeignet hätten. Weder Antisemitismus und Holocaust, noch der Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 werden genannt. Zum Schluss zeigt er eine Liste mit Geschäften jüdischer Inhaber und Produkten aus Israel und ruft zum Boykott auf.
Der Vortrag des Jugendlichen erfordert aus verschiedenen Gründen ein Eingreifen der Lehrperson. Die Präsentation verwendet ungeprüfte und falsche Informationen, ist einseitig parteiergreifend und verbreitet Propaganda der Hamas, einer in der Schweiz als Terrororganisation eingestuften und verbotenen Organisation. Entscheidend ist, dass er zudem auch antisemitische Stereotypen nutzt, zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit) und zu politischem Handeln gegen religiöse Gruppen und einen Staat aufruft. Wie die EDK in ihrer Erklärung vom 16.4.2025 zur Prävention von Rassismus und Antisemitismus an Schulen (EDK verabschiedet Erklärung zur Prävention von Rassismus und Antisemitismus an Schulen) festhält, gilt Nulltoleranz gegenüber rassistischen und antisemitischen Vorfällen. Zudem bekräftigt die Erklärung der EDK, Rassismus und Antisemitismus im Unterricht seien zu thematisieren. Die Lehrperson muss also prinzipiell immer einschreiten, wenn gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geäussert oder zu Hass und Gewalt aufgerufen wird.
Aktuelle Konflikte wie im Nahen Osten oder in der Ukraine, aber auch noch immer schwelende in einstigen Kriegsgebieten wie etwa demjenigen der Jugoslawien-Kriege stellen für Lehrpersonen eine Herausforderung dar. Die Lehrperson hat den Auftrag, die Schüler:innen zu mündigen Staatsbürger:innen zu bilden. Dabei ist sie an das Kontroversitätsgebot und das Indoktrinationsverbot (Beutelsbacher Konsens) gebunden. Hier liegt auch ein Verstoss dagegen vor. Dieser Rahmen gilt für das ganze Unterrichtsgeschehen. Es kommt nicht nur darauf an, was die Lehrperson selbst sagt, sondern auch, welche Quellen sie für den Unterricht auswählt und aufbereitet, welche Aufträge sie den Schüler:innen erteilt und wie sie auf Beiträge von Schüler:innen reagiert. Die Lehrperson sollte bereits bei der Vorbereitung und Auftragserteilung dafür sorgen, dass keine Lügen verbreitet, keine unbelegten Anschuldigungen geäussert und parteiergreifende Darstellungen mit Gegendarstellungen ausgeglichen werden. Werden also von Schüler:innen im Schulzimmer einseitige Positionen vorgestellt, muss die Lehrperson dies benennen und andere Positionen ergänzen. Zudem muss die Lehrperson erkennen, wenn dargelegte Positionen von relevanten Akteuren gegen die Menschenrechte und das Völkerrecht verstossen. Solche Perspektiven dürfen nur so im Unterricht thematisiert werden, dass Lernende demokratiefeindliches und menschenverachtendes Gedankengut erkennen und die von solchen Haltungen ausgehenden Gefahren einschätzen können.
Liegen wie im vorliegenden Fall mehrere Verstösse vor, sollten Lehrpersonen zunächst nach Schweregrad priorisieren. Bei gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist der Vortrag zu unterbrechen. Ein Unterbruch ist sorgfältig zu begründen.
Folgende Schritte sind zu beachten:
Zuerst ist die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit als solche zu benennen und klarzustellen, dass Nulltoleranz gegenüber Rassismus und Antisemitismus gilt. Die Schüler:innen müssen auch wissen, dass Diskriminierung und Anfeindung auf Grund von Religion, Nation oder Herkunft strafbar sind. Direktbetroffene und zuschauende Schüler:innen müssen verstehen, warum die Aussage nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt ist.
Zudem muss die Lehrperson einschätzen, ob sich anwesende Schüler:innen zur angefeindeten Gruppe zugehörig fühlen und allenfalls zusätzlich geschützt werden müssen. Es ist empfehlenswert, anzukündigen, dass später im Unterricht vertieft auf den Nahostkonflikt eingegangen wird und die Intervention ausführlicher begründet wird. Da ein solcher Unterricht präzise auf die Lernvoraussetzungen (z.B. Altersstufe, Vorwissen zum Konflikt, zu Antisemitismus und Rassismus, Medienkompetenzen etc.) abzustimmen ist, können nur wenige Lehrpersonen eine solchen Input unvorbereitet aus dem Ärmel schütteln.
Als Sofortmassnahmen bleiben unbegründete Anschuldigungen als solche zu benennen, Falschinformationen zu korrigieren, Partei ergreifende Darstellungen durch Gegendarstellungen auszugleichen. («Du hast jetzt nur eine bestimmte Position beleuchtet: Bevor wir unsere Meinung machen, wollen wir herausfinden, wie andere den Konflikt darstellen».) Für weitere geplante Vorträge sind die Aufträge präziser auf die Lernvoraussetzungen der Schüler:innen abzustimmen und Hilfestellungen anzubieten (z.B. Links zu verlässlichen und für die Altersstufe verständlichen Informationen). Zudem sind Grundregeln einzuführen bzw. in Erinnerung zu rufen, dass die eigene Meinungsbildung erst auf der Grundlage einer sachlichen Darstellung des Geschehens erfolgen kann. Bei nachfolgend geplanten politisch kontroversen Beiträgen von Schüler:innen sind Faktenchecks durch die Lehrperson (allenfalls unterstützt durch geschulte «Redaktionsteams» von Mitschüler:innen) einzuführen.
Handlungsfeld Friedensraum Schule gestalten
Regeln für ein gewaltloses und friedliches Zusammenleben in der pluralistischen Gesellschaft im Klassenzimmer und Schulareal können im Rahmen der rechtlichen Grundlagen gemeinsam ausformuliert, sichtbar festgehalten und regelmässig thematisiert werden. Wichtig ist es, bei Verstössen darauf Bezug zu nehmen. Werden der Lehrperson feindliche Aussagen von Schüler:innen gegen spezifische Gruppen zugetragen, suchen sie das persönliche Gespräch mit den betreffenden Schüler:innen und erinnern an die gemeinsam erarbeiteten Grundregeln (und Konsequenzen bei Zuwiderhandeln). Debattenkultur und Multiperspektivität können im Klassenrat gezielt eingeübt werden. Spezifische Projekte z.B. im Fach Geschichte, Deutsch, Ethik.
Handlungsfeld Gemeinsame Orientierungen finden
Historisches Lernen / BNE Krieg und Frieden
Zunächst ist zu klären, was die Kampfbegriffe im Fallbeispiel eigentlich heissen. Was heisst der Begriff «Genozid» und wie unterscheidet er sich von «Kriegsverbrechen»? (Gastbeitrag von Oliver Diggelmann, Professor für Völker- und Staatsrecht, Universität Zürich Die Psychologie des Genozidbegriffs). Was bedeutet der Slogan «From the River to the Sea…»? Die Jugendlichen studieren aktuelle Landkarten und erschliessen die Geschichte und mögliche heutige Bedeutungen dieses Slogans (vgl. Welcher Fluss und welches Land? Eine Einordnung der Mythen und Streitpunkte des Israel-Palästina-Konflikts, S. 31).
Weiter ist zu klären, wie «Boykotte» und «Sanktionen» als politische Aktionen funktionieren und welche internationalen Regeln gelten, damit keine Menschenrechte verletzt werden und für alle Konfliktgebiete dieselben Beurteilungsstandards gelten (Hier werden weitere zentrale Mythen_und_Streitpunkte_des_Israel-Palaestina-Konflikts_10.2024 erläutert). Wird mehr Zeit eingeplant, kann der Nahostkonflikt historisch aufgearbeitet werden. Verschiedene Perspektiven auf die aktuelle Situation werden arbeitsteilig erarbeitet. Es ist zu empfehlen, die Geschichte in sinnvolle Zeitabschnitte aufzuteilen und in Gruppenarbeit zumindest zwei Seiten des Konfliktes darstellen zu lassen (vgl. Schulbuch als Friedensprojekt, Materialien Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus ).
Als Syntheseaufgabe wird in einer Schüler:innen-Debatte zum Thema “Lösung des Nahostkonflikts” das Thema aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Verschiedene Rollenkarten kölnnen dazu entwickelt werden. Daneben können Lernimpulse (Nahostkonflikt: Unterstützung für Schulen | PHZH und Websites für Politische Bildung und offizielle Bundesstellen herangezogen werden
Menschenrechte stark machen
Antisemitismus und Rassismus im Unterricht thematisieren: Was bedeuten Antisemitismus und Rassismus? Welche Folgen haben diese Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit für die direkt betroffenen Opfer – und für jeden Einzelnen sowie die Gesellschaft als Ganzes? Welche historischen Beispiele sollten wir nicht vergessen? Welche neuen Formen sind in jüngster Zeit entstanden (z.B. Israelbezogener Antisemitismus)? Materialien z.B. Materialien Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus, Rassismus und Antisemitismus: Didaktisiertes Material für Sekundarstufe II, Frankfurter Allgemeine für die Schule, Stop Antisemitismus Schweiz, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus.
Handlungsfeld Kompetenzen fördern
Medienkompetenz
Umsichtige Betreuung sowie Hilfestellung bei selbständigen Arbeiten zu kontroversen Inhalten beugen vor und mildern das Risiko gravierender Regelverstösse. Bei politisch umstrittenen Themen muss die Lehrperson den Schüler:innen bereits bei der Vorbereitung Hilfestellungen anbieten, damit sie lernen, zwischen Meinung und Geschichtsdarstellung zu unterscheiden. Zudem müssen Schüler:innen lernen, geprüfte, für die Altersstufe verständliche Darstellungen zu finden und sich darauf abzustützen (Website PHZH Nahostkonflikt Unterstützung für Schulen, Spezifische Materialien zur Förderung der Medienkompetenz: Wie-erkenne-ich-fake-news-und-wie-gehe-ich-damit-um und Edu-Game escape fake)
Ethik
Die Auseinandersetzung mit semirealen Dilemmageschichten, d.h. Geschichten, in denen eine Figur zwingend eine Entscheidung zwischen zwei Handlungsmöglichkeiten treffen muss, die beide moralische Nachteile haben, fördert differenzierte moralische Urteile zu begründen. Dazu fördert es die Ambiguitätstoleranz, d.h. die Fähigkeit, Mehrdeutigkeit, Unsicherheit, Widersprüche und unklare Situationen anzunehmen, auszuhalten und konstruktiv damit umzugehen, ohne mit Angst, Aggression oder vorschnellen Bewertungen (Schwarz-Weiss-Denken) zu reagieren.
Ablauf einer Dilemmadiskussion siehe Einleitung im digitalen Kommentar des Lehrmittels „Schauplatz Ethik“: Alleman, A., Helbing, D., Pruschy, E., Schallberger, M. & Wettstein, P. (2020). Schauplatz Ethik 7 – 9: wahrnehmen, fragen, begründen. LMVZ.
Dilemmageschichten für die Sekundarstufe, siehe Materialien in: Schülernahe Dilemmasituationen – erg.ch
Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen im Bereich rassismuskritische Schulhauskultur: Angebot des Beratungsnetzes für Rassismusopfer der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus.