Primarschule, 6. Klasse. Eine Gruppe von fünf Schüler:innen gelangt mit dem Anliegen an die Lehrerin, Frau Caprez, während des Ramadans vom Musikunterricht dispensiert zu werden, da Musikhören während des Ramadans verboten sei. Frau Caprez fühlt sich von dieser Anfrage verunsichert und kontaktiert einen Imam. Sie möchte wissen, ob dieses Verbot wirklich zutrifft.
Frau Caprez gerät durch eine solche Anfrage in eine Zwickmühle. Ganz abgesehen von der Frage der Schulpflicht ist es ihr als engagierter Lehrerin ein Anliegen, niemanden auszuschliessen und sicherzustellen, dass alle Schüler:innen ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können. Doch sie möchte auch die religiösen Bedürfnisse ihrer Schüler:innen respektieren, soweit es möglich ist.
Es gibt islamische Gemeinschaften, die das Musikhören verbieten, jedoch ist die Praxis während des Ramadans sehr vielfältig und gerade das Musikhören kann nicht pauschal als verboten oder erlaubt taxiert werden. Zudem ist es nicht an den Kindern, islamische Regeln normativ auszulegen. Jede Familie legt hier eigene Schwerpunkte, so dass religiöse Bedürfnisse von den jeweiligen Eltern kommuniziert werden müssen. Ein Imam kann der Lehrperson also keine verbindliche Antwort geben. Dies ist einerseits nicht möglich, weil die Auslegung den jeweiligen Eltern obliegt und andererseits, weil in der Güterabwägung die Durchführung eines geregelten Unterrichts und die Schulpflicht stärker wiegen können, als die Religionsfreiheit.
Zuhören: Die Lehrperson hört die Schüler:innen an und erklärt ihnen, dass die jeweiligen Eltern das Anliegen vorbringen müssen. Sie weist die Schüler:innen darauf hin, dass sie keine positive Antwort auf das Anliegen garantieren kann.
Diese Handlungsempfehlung gilt auch für wiederkehrende Dispens-Anfragen aus anderen religiösen Gemeinschaften. Zumeist handelt es sich um Bedürfnisse eines Schülers/einer Schülerin pro Klasse. Beispielsweise gibt es Familien aus der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas, welche ihren Kindern das Mitfeiern von Geburtstagen verbieten. Prüfen Sie, ob es sich bei der Dispensanfrage um Schulstoff handelt, oder lediglich um ein Element der Schulkultur, wie es z.B. das gemeinsame Feiern von Geburtstagen ist. Hier haben Sie mehr Möglichkeiten, den Eltern bzw. den Schüler:innen entgegenzukommen. Die Organisation Iras-Cotis (Interreligiöse Arbeitsgemeinschaft) hat eine Online-Ratgeber-Seite für Fragen des Zusammenlebens in der Schule und religiöser und weltanschaulicher Vielfalt eingerichtet.
Hinweise des VSA des Kantons Zürich: “Der Zürcher Lehrplan 21 legt die obligatorischen Fächer fest und beschreibt deren Inhalte und Lernziele. Es gibt kein Schulangebot, an dem Schülerinnen und Schüler aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen nicht teilnehmen können. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann vom Besuch des obligatorischen Unterrichts abgesehen werden oder können als Ersatz andere Massnahmen getroffen werden. Die konkreten Umstände des Einzelfalles sind zu beachten und die gegenseitigen Interessen (ordentliche Erfüllung der Schulpflicht und Grundrechte) sorgfältig abzuwägen”. Gesamtes Dokument: Umgang mit Schülerinnen und Schüler verschiedener Religionen an der Volksschule im Kanton Zürich.
Die Nichtzuständigkeit der Schüler:innen hat auch zur Folge, dass die Bildung einer Gruppe aufgrund religiöser Bedürfnisse oder Identität verhindert wird. Insbesondere soll verhindert werden, dass in Klassen mit mehreren muslimischen Schüler:innen von einigen ein Druck aufgebaut wird, zu bestimmen, “wie der Ramadan richtig begangen wird”. Auch abgesehen vom Ramadan kommt es vor, dass Schüler:innen Mitschüler:innen vorschreiben, welches Essen erlaubt sei oder dass sich Mädchen nicht schminken dürfen. Hier ist die Lehrperson gefordert, die bedrängten Schüler:innen zu schützen und die bedrängenden Schüler:innen in die Schranken zu weisen. Das religiöse Erziehungsrecht liegt bei den Eltern und nicht bei den Mitschüler:innen. Zudem wäre ein solches das Verhalten übergriffig und kann als Mobbing bezeichnet werden.
Handlungsfeld Gemeinsame Orientierungen finden
Klassengemeinschaft stärken
Eine integrierende Klassenkultur, die von Zusammenhalt geprägt ist, verhindert die Aufspaltung der Klasse, und, wie oben erwähnt, die Bildung von identitären Gruppen. Alle Schüler:innen sind Teil der Klassengemeinschaft und leisten ihren Beitrag zum Miteinander. Negative Rollenzuschreibungen werden nicht akzeptiert. Es wird eine Kultur von Akzeptanz und wertschätzenden Haltungen gefordert und gefördert.
Kulturelle Vielfalt anerkennen / RKE
Kinder und Jugendliche möchten jedoch auch mit ihren persönlichen und kulturellen Zugehörigkeiten akzeptiert sein. Durch das gemeinsame Erkunden von Festen, Orten und Geschichten verschiedener Religionen im Religionskundeunterricht und Begegnungen mit Menschen erfahren sie die Sichtbarkeit religiöser Vielfalt und das Interesse ihrer Mitschüler:innen. Beides stärkt Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstbewusstsein und schafft Respekt.
Weiterbildung für Lehrpersonen
Das Zürcher Institut für Interreligiösen Dialog ZIID unterhält speziell für Lehrpersonen ein facettenreiches Angebot an Kursen und Begegnungen rund um das Judentum, Christentum und den Islam sowie gesellschaftspolitischen Themen im Zusammenhang mit Religionen bereit: Angebot.
Das Zürcher Forum der Religionen organisiert in Zusammenarbeit mit lokalen Religionsgemeinschaften Informations- und Begegnungsveranstaltungen zu den verschiedenen gelebten Glaubenstraditionen in Zürich: Angebot.
Ausserschulische Lernorte mit Schulklassen
«Dialogue en Route» organisiert Begegnungen – entweder als partizipative Angebote an einem ausserschulischen Lernort oder mit Workshops und interkulturellen Begegnungen bei Ihnen an der Schule: Angebot.