Aktiv Werden

Gemeinsame Orientierung finden

Eine Schule braucht ein gemeinsames Wertefundament, das Orientierung gibt – für Schülerinnen, Schüler, Lehrpersonen, Eltern und die Schulleitung. Menschenwürde, Gleichwertigkeit und Demokratie stehen dabei im Zentrum. Entscheidend ist, dass diese Orientierungen sichtbar gelebt, gemeinsam getragen und verbindlich im Alltag verankert werden.

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Nulltoleranz umsetzen

Ziel

Ziel ist es, Diskriminierung und Polarisierung konsequent entgegenzutreten, diskriminierende Situationen frühzeitig zu erkennen und klar zu unterbrechen sowie die Integrität der Betroffenen zu schützen. Die Nulltoleranz-Haltung folgt dem Verständnis der EDK und verbindet klare Grenzen mit pädagogischer Verantwortung.

Orientierungshilfen für das Aktivwerden:

  • Situative Aufmerksamkeit: Lehrpersonen und weitere Mitarbeitende trainieren die Fähigkeit, rassistische, antisemitische, antimuslimische oder andere diskriminierende Äusserungen und Handlungen im Schulalltag wahrzunehmen, zu benennen und ernst zu nehmen.
  • Sofortige Intervention: Verantwortung übernehmen, um diskriminierende Situationen im Sinne der Nulltoleranz-Haltung zeitnah und klar zu unterbrechen – etwa durch eine deutliche Ansprache, räumliche Trennung oder ein klärendes Einzelgespräch.
  • Schutz der Betroffenen: Die Integrität und Sicherheit der betroffenen Schülerinnen und Schüler haben Vorrang. Sie werden unmittelbar geschützt und unterstützt, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
  • Pädagogische Konsequenz: Diskriminierendes Verhalten wird nicht relativiert. Es wird klar begrenzt, pädagogisch aufgearbeitet und konsequent unterbunden, um Wiederholungen vorzubeugen.
  • Rechtliche Einordnung: Grundkenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Art. 261bis StGB) unterstützen dabei, Vorfälle sachlich einzuordnen und angemessene weitere Schritte abzuleiten.
  • Interventionsplan anwenden: Schulische Interventionsschritte und kantonale Abläufe für den Umgang mit Diskriminierung (z.B. Sicherheitsordner für Schulen, kantonale Leitfäden) sind bekannt und werden angewendet.

Respekt und Dialog einfordern

Ziel

Der Werteauftrag der Volksschule wird umgesetzt, indem eine Kultur des fairen Umgangs, des Respekts und des konstruktiven Dialogs gepflegt wird. Diese ermöglicht auch die sachliche Auseinandersetzung mit kontroversen und polarisierenden Themen.

Orientierungshilfen für das Aktivwerden:

  • Verbindliche Verhaltensregeln: Klare Regeln und Grenzen für Kommunikation und Beziehungsgestaltung werden gemeinsam festgelegt und konsequent eingefordert – auch für den digitalen Raum.
  • Proaktiver Elterndialog: Der Austausch mit Familien wird aktiv gepflegt, insbesondere bei religiösen, gesellschaftlichen oder politisch sensiblen Themen, um Missverständnisse frühzeitig zu klären.
  • Didaktische Verantwortung: Kontroverse Themen werden im Unterricht sachlich und differenziert behandelt. Unterschiedliche Perspektiven werden geprüft und eingeordnet, ohne Schülerinnen und Schüler einseitig zu beeinflussen (vgl. Beutelsbacher Konsens).
  • Digitale Verantwortung: Hassrede, Fehlinformationen und polarisierende Inhalte im digitalen Raum werden thematisiert, analysiert und kritisch reflektiert.
  • Begegnung ermöglichen: Räume für Austausch und Begegnung (vgl.. Begegnungsformate) werden bewusst geschaffen, damit Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion und Weltanschauung einander kennenlernen und Vorurteile abbauen können.
  • Begriffe klären: Glossare unterstützen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler dabei, Begriffe einzuordnen und einen respektvollen Dialog zu führen.

Verantwortlichkeiten klären und kommunizieren

Ziel

Alle Beteiligten kennen ihre Aufgaben, Zuständigkeiten und Handlungsspielräume. Sie wissen, an wen sie sich bei Bedarf wenden können und welche Schritte vorgesehen sind.

Orientierungshilfen für das Aktivwerden:

  • Zuständigkeiten klären: Die Rollen von Lehrpersonen, Schulsozialarbeit und Schulleitung sind klar definiert, ebenso die Grenzen der jeweiligen Zuständigkeit und die Weiterleitung an interne und externe Stellen.
  • Meldepflichten und Beratungsangebote kennen: Die geltenden Meldepflichten sowie die verfügbaren internen und externen Beratungsangebote sind bekannt und werden situationsgerecht genutzt (vgl. Melde-, Fach- und Beratungsstellen).
  • Netzwerke pflegen und nutzen: Ein tragfähiges Netzwerk aus schulischen Gremien, internen Fachpersonen und externen Fachstellen wird gepflegt, um bei Bedarf rasch Unterstützung beiziehen zu können.
  • Transparente Kommunikation: Zuständigkeiten, Vertrauenspersonen und Meldewege werden für Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien regelmässig und verständlich kommuniziert.
Unterstützung und Materialien

Wer kann unterstützen?

Gemeinsame Orientierungen finden: Die folgenden Anlaufstellen und Materialien unterstützen bei der Klärung der Wertebasis und der Haltung.

Anlaufstellen und Fachnetzwerke
  • Städtische/Kantonale/Regionale Anlaufstellen (z.B. ZüRAS, GRA, VIOZ, SIG, , Meldestelle der Fachstelle für Gewaltprävention): Beratung und Unterstützung bei der Einordnung von Vorfällen sowie bei Fragen zu Zuständigkeiten und weiterem Vorgehen.
  • Polizei / Strafverfolgungsbehörden: Bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Handlungen (z. B. Art. 261bis StGB), in der Regel nach Entscheid der Schulleitung.
  • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB): Bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung im Rahmen der kantonal geregelten Meldepflicht.

Weitere Themen zu 'Aktiv werden'

Kompetenzen fördern

--> Aufbau und Stärkung notwendiger Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Friedensraum Schule gestalten

--> Verankerung von Kultur und Verfahren.

Netzwerke bilden und pflegen

--> Nutzung interner und externer Unterstützung.

Nachhaltigkeit sichern

--> Langfristige Wirksamkeit und Entwicklung